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BFH 6.12.2012 V ER-S 2/12, BBK 5/2013 S. 204

Umsatzsteuer | Keine Einigkeit des BFH über Vorsteuerabzug eines Gesellschafters

Die beiden Umsatzsteuersenate beim BFH (V. und XI. Senat) sind sich nicht einig, ob dem Gesellschafter einer GbR ein Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines Mandantenstamms zusteht, wenn er ihn anschließend seiner GbR unentgeltlich zur Nutzung überlässt.

[i]Erwerb des Mandantenstamms gegen Rechnung mit USt Im Streitfall schied ein Sozius einer Steuerberatungs-GbR im Wege der Realteilung aus der GbR aus und erwarb den Mandantenstamm gegen Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer. Er gründete sodann eine neue GbR und überließ dieser den Mandantenstamm unentgeltlich zur Nutzung, d. h. er verlieh ihn.

[i]XI. Senat: Vorsteuerabzug möglich Der XI. Senat möchte den Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des Mandantenstamms gewähren. Zur Begründung stützt er sich auf ein Urteil des EuGH, nach dem bei sog. Investitionsumsätzen die Umsatzsteuer neutral sein müsse . De...