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Umsatzsteuer | 1 %-Methode wegen Pkw-Privatnutzung gilt auch für die USt
Die 1 %-Methode gilt auch für die umsatzsteuerliche Bewertung der Privatnutzung eines unternehmerischen Pkw, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird.
Die Bemessungsgrundlage richtet sich zwar an sich nach den Kosten, soweit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt [i]1 % -Methode gilt an sich nur für die ESt haben (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG). Die 1 %-Methode des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG gilt hingegen nur für die Einkommensteuer.
Führt der Unternehmer aber kein Fahrtenbuch, muss der Privatanteil geschätzt werden. Nach dem FG Köln ist es im Rahmen einer Schätzung nicht zu beanstanden, wenn die 1 %-Methode zugrunde gelegt wird. Von dem sich danach ergebenden Wert ist wegen der nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten ein [i]Ohne Fahrtenbuch ist 1 %-Methode aber auch bei der USt anwendbar Abschlag von 20 % vorzunehmen. Im Ergebnis wird die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage also anhand einer 0,8 %-Methode ermittelt.
[i]FG folgt BMF Das FG Köln folgt...