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Firmenwagen | Kein Anscheinsbeweis für Pkw-Privatnutzung bei gleichwertigem Pkw im Privatvermögen
Es gibt keinen Anscheinsbeweis für eine Privatnutzung eines Firmenwagens, wenn der Unternehmer im Privatvermögen jeweils für sich und seine fahrberechtigten Familienmitglieder über gleichwertige Fahrzeuge verfügt. Folge: Das FA darf keine Privatnutzung besteuern, es sei denn, es hat eine tatsächliche Privatnutzung feststellen können.
[i]Gleichwertige Fahrzeuge im Privatvermögen Im Streitfall ging es um einen Anwalt, in dessen Betriebsvermögen sich ein Porsche 911 befand. Privat verfügte der Anwalt noch über einen Porsche 928, während seine Ehefrau einen Volvo V70 T5 nutzte. Der Anwalt und seine Ehefrau hatten fünf minderjährige Kinder.
[i]Nutzung größerer Pkw bei Fahrten mit der Familie Der BFH verneinte einen Anscheinsbeweis, weil sowohl der Anwalt als auch seine Ehefrau über gleichwertige Fahrzeuge im Privatvermögen verfügten. Zudem war es wahrscheinlich, dass ...