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Steuerrecht | Pauschalierung bei Sachzuwendungen gemäß § 37b EStG
Die OFD Frankfurt/M. hat umfassend zu Zweifelsfragen im Rahmen des § 37b EStG Stellung genommen. § 37b EStG regelt die Pauschalbesteuerung für betrieblich veranlasste Sachzuwendungen oder Geschenke an Arbeitnehmer oder an Geschäftsfreunde bzw. deren Arbeitnehmer. Der zuwendende Unternehmer kann seine Zuwendung pauschal mit 30 % zzgl. SolZ versteuern und damit die Versteuerung durch den Empfänger übernehmen (§ 37b EStG). Die wichtigsten Aussagen der bundesweit abgestimmten OFD-Verfügung sind:
[i]Auch Zuwendungen an ausländische Personen? In die Bemessungsgrundlage des § 37b EStG gehören auch Zuwendungen an Personen, die im Inland nicht steuerpflichtig sind und die deshalb die Sachzuwendung selbst gar nicht versteuern müssten (Nr. 4 der Vfg.).
Damit widerspricht die OFD dem FG Düsseldorf , das eine Pauschalbesteuerung bei Sachzuwendungen...