Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ist eine Rechnungsberichtigung mit rückwirkendem Vorsteuerabzug möglich?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAE-30167 In der jüngsten Vergangenheit wurde häufig die Problematik diskutiert, zu welchem Zeitpunkt einem Unternehmer aus einer berichtigten Rechnung der Vorsteuerabzug zusteht. Gerichte, Finanzverwaltung und Beratungspraxis haben zu dieser Frage bereits mehrmals Tendenzen und Meinungen geäußert. Der BFH hat diese Diskussionen in einem Beschluss vom - V B 82/11 (BStBl 2012 II S. 809) erneut hochkochen und seine Tendenz erkennen lassen. Er hat Zweifel geäußert, ob die Finanzverwaltung die Rückwirkung des Vorsteuerabzugs aus einer zunächst fehlerhaften und anschließend berichtigten Rechnung zu Recht versagen kann.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
EuGH: Entscheidungen über Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
[i]Ausgeführte Leistung und Vorliegen einer RechnungDer EuGH hat sich in zwei Urteilen (vom - Rs. C-152/02, Terra Baubedarf NWB GAAAB-72592, und vom - Rs. C-368/09, Pannon Gép NWB HAAAD-47830) mit der Problematik des Zeitpunkts des Vorsteuerabzugs beschäftigt. In der Rechtssache Terra Baubedarf hat er entschieden, dass das Recht auf Vorsteuerabzug in dem Besteuerungszeitraum auszuüben ist, in dem der Unternehmer eine Leistung erhalten hat und ihm eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
[i]Keine Versagung des Vorsteuerabzugs trotz falschen Datums für LeistungserbringungIn seiner zweiten Entscheidung in der Recht...