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Lohnsteuer | Kosten einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Kosten eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten einer Freigrenze in vollem Umfang als Arbeitslohn zu werten. Die Freigrenze beträgt auch im Jahr 2007 noch 110 €. (2) Eine Anpassung der Freigrenze an die Geldentwertung ist nicht Aufgabe der Gerichte. (3) In die Ermittlung, ob die [i]infoCenter „Betriebsveranstaltungen” NWB KAAAC-37522 Freigrenze überschritten ist, sind die den Arbeitgeber treffenden Gesamtkosten der Veranstaltung einzubeziehen und zu gleichen Teilen sämtlichen teilnehmenden Arbeitnehmern zuzurechnen, sofern die entsprechenden Leistungen Lohncharakter haben und nicht individualisierbar sind.