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Einkommensteuer | Begriff der wesentlichen Beteiligung ist veranlagungszeitraumbezogen auszulegen
Nach dem ist der Beteiligungsbegriff gem. § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 (BGBl 1999 I S. 402) veranlagungszeitraumbezogen auszulegen, indem das Tatbestandsmerkmal „innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft wesentlich beteiligt” in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nach der in diesem Veranlagungszeitraum jeweils geltenden Beteiligungsgrenze zu bestimmen ist.
Nichts anderes war nach der bereits vorliegenden Rechtsprechung zu erwarten. Im Streitfall unterlag der im Jahr 1999 erzielte Veräußerungsgewinn [i]Gragert, NWB 6/2012 S. 474; Wagner, NWB 11/2011 S. 881von rd. 12,9 Mio. DM nicht nach § 17 EStG der Einkommensteuer, weil der Kläger im Jahr 1999 unter 10 % beteiligt war und seine in den Jahren vor 1999 gehaltene Beteiligungsquo...