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BFH 16.1.2013 II R 66/11, NWB 9/2013 S. 581

Grunderwerbsteuer | Gesellschafterwechsel bei Übertragung auf einen Treuhänder

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein unmittelbarer Gesellschafterwechsel i. S. des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG liegt auch dann vor, wenn ein Gesellschafter seine Beteiligung an einer Personengesellschaft auf einen neuen Gesellschafter überträgt und dieser Gesellschafter die Beteiligung als Treuhänder für den früheren Gesellschafter hält. (2) Überträgt ein Gesellschafter seine Beteiligung an einer Personengesellschaft auf seinen Ehegatten, ist die Grunderwerbsteuer in Höhe des Anteils der Ehegatten am Gesellschaftsvermögen nicht zu erheben.

Anmerkung:

Zu den unter § 1 Abs. 2a GrEStG fallenden Anteilsübertragungen bei einer grundstückshaltenden Personengesellschaft zählen auch unentgeltliche Übertragungen auf einen Treuhänder, der die Anteile für den bisherigen Gesellscha...