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SteuerStud Nr. 3 vom Seite 129

Vorteils- und Darlehensgewährungen durch Gesellschafter an ihre Kapitalgesellschaft

Voll- oder Teilabzug?

Markus Goblet

Im Betriebsvermögen und außerhalb der abgeltenden Besteuerung können natürliche Personen Ausgaben im Zusammenhang mit Teileinkünften gem. § 3c Abs. 2 EStG grundsätzlich nur teilweise steuerlich geltend machen. Bei Substanzverlusten hat der BFH jedoch mit zwei Urteilen vom (X R 7/10 NWB WAAAE-12677 und X R 5/10 NWB MAAAE-12676) einen „wirtschaftlichen Zusammenhang” mit Teileinkünften verneint und den vollen Abzug zugelassen. Dies widerspricht der Auffassung der Finanzverwaltung. Der Beitrag beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung und deren Begründung, stellt die Auffassung der Finanzverwaltung dar und gibt letztlich eine praktische Hilfestellung zur Abgrenzung möglicher Fallgestaltungen.

I. Anwendungsbereich

Seit 2001 gilt das System des Teilabzugsverbots auf Ausschüttungen und substanzverwertende Erlöse aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Zweck der Regelung ist die Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Doppelbelastung. Nach § 3c Abs. 2 EStG sind Aufwendungen im „wirtschaftlichen Zusammenhang” mit nach § 3 Nr. 40 EStG teilweise steuerfreien Einnahmen nur teilweise abzugsfähig. Der wirtschaftliche Zusammenhang verlangt weder eine rechtliche Verknüpfung noch einen unmittelbaren Zusammenhang mit Einnahmen...