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LSG Hamburg Urteil v. - L 2 R 13/09

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beigeladene zu 1 in der für die Klägerin ausgeübten Tätigkeit als Kranken- und Altenpfleger in Nachtwachen vom 1. April 2000 bis 22. März 2002 der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und in der Arbeitslosenversicherung unterlag.

Fundstelle(n):
OAAAE-30050

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