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Latenzierung des goodwill im Konzernabschluss
I. Sachverhalt
Im November 01 erwirbt MU im share deal für einen Kaufpreis von 100 sämtliche Anteile an TU2. Das Nettovermögen der TU2 beträgt zu Buch- und Zeitwerten 40. Im Dezember 01 wird der komplette Geschäftsbetrieb der TU2 im asset deal für einen (angemessenen) Kaufpreis von 100 an die Schwestergesellschaft TU1 veräußert. Buch- und Zeitwert des Nettovermögens der TU2 haben sich gegenüber dem November 01 nicht geändert.
II. Fragestellung
Welche Folgen haben der Erwerb der TU2 und der anschließende Verkauf des Geschäftsbetriebs an TU1 für die Steuerlatenzierung im Konzernabschluss der MU?
III. Lösungshinweise
1. Latenzierung des goodwill aus dem share deal
Während temporäre Differenzen aus der Erstkonsolidierung ansonsten zu latenzieren sind (§ 306 Satz 1 HGB), sieht § 306 Satz 3 HGB kasuistisch die Nichtlatenzierung des goodwill vor. Somit ist wie folgt zu differenzieren:
Entsteht bei der Erstkonsolidierung zwar nach HGB ein goodwill, aber nicht nach Steuerrecht (so i. d. R. beim share deal), ist die temporäre Differenz wegen § 306 Satz 3 HGB nicht (passiv) zu latenzieren.
Entsprechendes gilt, wenn steuerlich zwar ein goodwill entsteht, dieser aber der Höhe nach vom ...