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BFH 27.9.2012 III R 69/10, StuB 4/2013 S. 152

Verrechnung von positiven und negativen gewerblichen Einkünften bei der Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG 2002

Erzielen Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, sowohl positive als auch negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb, so sind bei der Anwendung des § 35 Abs. 1 EStG 2002 die positiven Einkünfte des einen Ehegatten mit den negativen Einkünften des anderen zu verrechnen.

Praxishinweise

§ 35 Abs. 1 EStG in der vor dem VZ 2008 anzuwendenden Fassung enthielt anders als die ab dem VZ 2008 anzuwendende, aktuelle Gesetzesfassung noch keine ausdrückliche Regelung zur Ermittlung des auf die gewerblichen Einkünfte entfallenden Anteils der tariflichen Einkommensteuer. Der BFH entschied zum Streitjahr 2004 und damit zur alten Gesetzesfassung. Demnach sind positive und negative gewerbliche Einkünfte bei der Anwendung von § 35 Abs. 1 EStG in der vor 2008 anzuwendenden Fassung unabhängig davon zu sald...