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BFH 26.9.2012 V R 9/11, StuB 4/2013 S. 155

Umsatzsteuer | Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung durch das Insolvenzgericht keine Rechnung eines Dritten i. S. des § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG

Der Beschluss des Insolvenzgerichts gem. § 64 InsO zur Festsetzung des Vergütungsanspruchs des Insolvenzverwalters ist keine Rechnung eines Dritten i. S. des § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG, die zum Vorsteuerabzug berechtigt (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1, Abs. 2 Satz 4, § 14a UStG 2005).

Praxishinweise

Im Urteilsfall wurde ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Einzelgewerbetreibenden durchgeführt. Der Insolvenzverwalter hat kein Dokument erstellt, mit dem er über die von ihm erbrachten Leistungen gegenüber dem Insolvenzschuldner abgerechnet hätte. Der BFH lehnte daher den vom Insolvenzverwalter für den Insolvenzschuldner geltend gemachten Vorsteuerabzug betreffend die Insolvenzverwaltervergütung wegen des Nichtvorliegens einer ordnungsgemäßen Rechnung ab. Der Beschluss des Insolvenzgerichts über die Festsetzung der ...