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StuB 4/2013 S. 158

Insolvenzfestigkeit der Abtretung künftiger Gehaltsansprüche

Die Abtretung künftiger Gehaltsansprüche aus einem Dienstverhältnis (hier: zur Sicherung eines Verbraucherkredits zur S. 159Finanzierung eines Fahrzeugs) ist für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam, d. h. insolvenzfest (§ 114 Abs. 1 InsO). Sie verschafft dem Abtretungsempfänger im Insolvenzfall ein Absonderungsrecht (§ 50 Abs. 1, § 51 Nr. 1 InsO) i. H. der pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens. Dabei werden sowohl Bezüge aus einem zur Zeit der Insolvenzeröffnung bereits bestehenden als auch solche aus einem erst während des Insolvenzverfahrens eingegangenen Dienstverhältnis erfasst. Sinn und Zweck der Norm sei es, die Kreditmöglichkeiten von Verbrauchern zu schützen, die oftmals für einen Kredit keine anderen Sicherheiten als eine Lohnzession anbieten könnten. ...