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Nachweis der Investitionsabsicht bei neu gegründeten Betrieben im Anwendungsbereich des § 7g EStG a. F.
(1) Es ist weiter an der Rechtsprechung festzuhalten, wonach im zeitlichen Anwendungsbereich des § 7g EStG in der vor den Änderungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG) vom (BGBl 2007 I S. 1912) geltenden Fassung („Ansparabschreibung”) für Wirtschaftsjahre, die vor dem Abschluss der Eröffnung eines neu gegründeten Betriebs lagen, die erforderliche Prognose der Investitionsabsicht nur durch eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen konkretisiert werden konnte. (2) Die Betriebseröffnung war im Bereich der Ansparabschreibung erst dann abgeschlossen, wenn „die wesentlichen Grundlagen des Betriebs” vorhanden waren, also wenn sämtliche wesentlichen Grundlagen vorhanden waren, die nach dem Betriebskonzept des Gründers für die Führung des Betriebs erforderli...