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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 09 | Tipps zur Einkommensteuer-Erklärung 2012 für Land- und Forstwirte: Besteuerung von Holznutzungen, Abgabefrist der Steuererklärung

Besteuerung von Holznutzungen als außerordentliche Einkünfte aus Forstwirtschaft (Neuregelung durch StVerfG 2011), Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung von Land- und Forstwirten (Neuregelung durch StVerfG 2011).

Was hat sich getan bei der Steuererklärung von Land- und Forstwirten? Das ist jetzt unser Thema.

Geändert wurde mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 die Besteuerung außerordentlicher Einkünfte aus Forstwirtschaft. § 34b EStG, der die Besteuerung außergewöhnlicher Holznutzungen regelt, wurde modifiziert – mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2012.

Nach neuer Definition liegt eine außergewöhnliche Holznutzung vor, wenn – erstens – die Verwertung auf der Grundlage eines Gesetzes oder einer behördlichen Anweisung erfolgt. Oder – zweitens – die Holznutzung die Folge höherer Gewalt ist. Das ist insbesondere bei Naturereignissen zu bejahen, also bei Windbruch, bei Schneebruch, bei einem Erdbeben oder bei einem Brand. Ein weiteres Beispiel ist der von Förstern gefürchtete Käferfraß. Fachleute sprechen von einer Kalamitätsnutzung, wenn die Holznutzung auf höherer Gewalt beruht. Die Waldbesitzer erhalten dann in der Regel e...