Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
USt direkt digital Nr. 3 vom Seite 7

Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit Leasing

, BGŻ Leasing

1. Die in der Versicherung eines Leasingobjekts bestehende Dienstleistung und die im Leasing selbst bestehende Dienstleistung müssen mehrwertsteuerlich grundsätzlich als eigene und selbständige Dienstleistungen behandelt werden. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, festzustellen, ob die betreffenden Umsätze in Anbetracht der besonderen Umstände des Ausgangsverfahrens derart miteinander verbunden sind, dass sie als einheitliche Leistung angesehen werden müssen, oder ob sie im Gegenteil selbständige Leistungen darstellen.

2. Wenn der Leasinggeber das Leasingobjekt selbst versichert und die genauen Kosten der Versicherung an den Leasingnehmer weiterberechnet, ist ein solcher Umsatz unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens ein Versicherungsumsatz im Sinne von Art. 135 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem.

Sachverhalt

Die Klägerin (BGŻ Leasing) des Verfahrens aus Polen ist eine Leasinggesellschaft. Mit ihren Vertragspartnern vereinbart sie branchenübliche Leasingverträge. Die Gesellschaft bleibt Eigentümerin der Gegenstände. Der Leasingnehmer zahlt einen Leasingpreis. Außerdem ist er verpflichtet, die laufenden Betriebskosten sowie Lasten ...