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BFH 26.9.2012 V R 9/11, NWB 8/2013 S. 491

Umsatzsteuer | Insolvenzverwaltervergütung ist keine Rechnung eines Dritten

Der Beschluss des Insolvenzgerichts gem. § 64 InsO zur Festsetzung des Vergütungsanspruchs des Insolvenzverwalters ist nach dem keine Rechnung eines Dritten i. S. des § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Anmerkung:

Der etwaige Vorsteuerabzug beim Insolvenzschuldner setzt danach voraus, dass der Insolvenzverwalter eine Rechnung i. S. des § 14 UStG an ihn als Leistungsempfänger erteilt.