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BFH 29.8.2012 XI R 10/12, NWB 8/2013 S. 490

Umsatzsteuer | Voraussetzungen für eine nicht umsatzsteuerbare Veräußerung eines Teilvermögens

Nach dem setzt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG keine Beendigung der unternehmerischen Betätigung des Veräußerers voraus.

Anmerkung:

Der BFH hat im Streitfall die nicht steuerbare Übertragung eines Teilvermögens i. S. von Art. 5 Abs. 8 und Art. 6 Abs. 8 der 6. EG-RL (nunmehr Art. 19 MwStSystRL) anerkannt, das in § 1 Abs. 1a UStG als „in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführten Betriebs” bezeichnet wird. Teilvermögen ist nach der Rechtsprechung des EuGH ein abgrenzbarer Teil des Gesamtunternehmens, der dem Erwerber die Fortsetzung einer insoweit vom Rechtsvorgänger ausgeübten Unternehmertätigkeit ermöglicht und dient. Das Teilvermögen muss keine Teilbetriebsqualität im ertragsteuerlichen Sinne aufweisen. Im Streitfall reichte die Übertragung der technischen Anlagen und der Geschäftsaussta...