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Lohnsteuer | Stellplatz- und Garagenkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Aufwendungen für einen separat angemieteten Pkw-Stellplatz können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigen sein. (2) Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG und der (allgemeinen) in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG geregelten Entfernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug insoweit nicht entgegen.
Im Streitfall ging es zwar nur um einen Werbungskostenabzug von 720 €. Die Bedeutung des Urteils liegt aber in der Konkretisierung dessen, was notwendige Mehraufwendungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sein können. Der Pkw-Stellplatz gehört nicht etwa deshalb zu diesen notwendigen Mehraufwendungen, weil die Mitnahme des Pkw zum Beschäftigungsort beruflich veranla...