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BFH 19.12.2012 IV R 41/09, NWB 8/2013 S. 488

Bilanzierung | Ausübung des Wahlrechts bei Übertragung der § 6b-Rücklage in einen anderen Betrieb

Nach dem ist das Bilanzierungswahlrecht für die Bildung und Auflösung einer § 6b-Rücklage immer durch entsprechenden Bilanzansatz im „veräußernden” Betrieb auszuüben, auch wenn die Rücklage auf Wirtschaftsgüter eines anderen Betriebs des Steuerpflichtigen übertragen werden soll.

Anmerkung:

Die Kläger haben die Reinvestitionsrücklage zwar zutreffend in dem Betrieb gebildet, in dem der Veräußerungsgewinn angefallen war und diesen damit neutralisiert. Sie hätten die Übertragung der stillen Reserven auf die Anschaffungskosten im erwerbenden Betrieb aber rechtzeitig zum Anschaffungszeitpunkt vornehmen müssen. Mit der Fortführung der Rücklage im veräußernden Betrieb war das Wahlrecht ausgeübt und eine Änderung nur noch unter den einschränkenden Vor...