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Gesellschaftsrecht | Über Treuhandkommanditistin beteiligte Kapitalanleger haben keinen Anspruch auf Anonymität
Ein Kommanditist hat einen aus seinem Mitgliedschaftsrecht folgenden Anspruch auf Kenntnis der Identität seiner KG-Mitgesellschafter. Das Gleiche gilt für Kapitalanleger einer Publikums-Kommanditgesellschaft (hier: Filmfonds), die sich mittelbar über eine Treuhandkommanditistin als Treugeber beteiligen und denen durch Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag im Innenverhältnis die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters (Kommanditisten) eingeräumt wurde. Ein Ausschluss dieses Anspruchs in den Gesellschafts- und [i]OLG München, Urteil vom 18. 5. 2011 - 7 U 190/11Treuhandverträgen ist nicht möglich. Die erfolgreich klagenden Treugeber hatten Auskunft über Namen und Anschrift der übrigen Kapitalanleger verlangt, da sie anderenfalls ihre Gesellschafter- und Treugeberrechte nicht ordnungsgemäß a...