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Prozesskostenhilfebekanntmachung 2013
[i]Prozesskostenhilfebekanntmachung
2013 vom 9. 1. 2013, BGBl 2013 I S. 81Ab dem gelten
folgende vom Einkommen absetzbare Beträge:
für Parteien, die
ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, 201 €, für die Partei und
ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 442 €, für jede weitere Person,
der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, in
Abhängigkeit von ihrem Alter: Erwachsene 354 €, Jugendliche vom Beginn
des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 338 €, Kinder vom Beginn
des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 296 €, Kinder bis
zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 257 €.