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NWB Nr. 8 vom Seite 497

Prozesskostenhilfebekanntmachung 2013

[i]Prozesskostenhilfebekanntmachung 2013 vom 9. 1. 2013, BGBl 2013 I S. 81Ab dem gelten folgende vom Einkommen absetzbare Beträge:
für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, 201 €, für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 442 €, für jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, in Abhängigkeit von ihrem Alter: Erwachsene 354 €, Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 338 €, Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 296 €, Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 257 €.