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WP Praxis 3/2013 S. 59

Ein vereidigter Buchprüfer ist zur Leitung einer WP-Zweigniederlassung nicht befugt (VG)

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind nicht berechtigt, zur Leitung einer Zweigniederlassung einen vereidigten Buchprüfer einzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn ein solcher mit der Maßgabe bestellt werden soll, dass in der Niederlassung keine Abschlüsse von großen Kapitalgesellschaften geprüft werden dürfen ( VG 16 K 234.11).

Hintergrund: Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind zur Begründung von Zweigniederlassungen berechtigt (§ 3 Abs. 3 WPO), wobei diese jeweils von wenigstens einem Wirtschaftsprüfer geleitet werden müssen, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung hat (§ 47 Satz 1 WPO); für Zweigniederlassungen von in eigener Praxis tätigen Wirtschaftsprüfern kann die Wirtschaftsprüferkammer Ausnahmen zulassen (§ 47 Satz 2 WPO). ...