Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erleichterungen der Rechnungslegung und Offenlegung für Kleinstkapitalgesellschaften
Überblick über die wesentlichen Regelungen des MicroBilG
Kleinstunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen (z. B. GmbH & Co. KG) unterlagen bisher umfangreichen Vorgaben für die Rechnungslegung und Offenlegung. Durch die am verabschiedete Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (sog. Micro-Richtlinie) wurden die Anforderungen an Rechnungslegung und Offenlegung solcher Kleinstunternehmen reduziert. Mit dem Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG hat der deutsche Gesetzgeber die Micro-Richtlinie umgesetzt und die betroffenen Unternehmen von einigen genau bezeichneten Anforderungen befreit.
Mit dem MicroBilG wird die sog. Micro-Richtlinie der EU umgesetzt. Kleinstunternehmen werden dadurch im Rahmen der Aufstellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses von einigen Anforderungen des HGB befreit. Spürb...