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Lohn und Gehalt | Keine Pauschalbesteuerung hochwertiger Tombolagewinne
Die Pauschalversteuerung ist nicht möglich für Tombolagewinne im Rahmen einer Betriebsveranstaltung, wenn die Tombola nur hochwertige Gewinne und keine Nieten enthält.
[i]Kein sachlicher Zusammenhang mit der Betriebsveranstaltung Die Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG gilt nur für Arbeitslohn aus Anlass von Betriebsveranstaltungen. Erhält aber jeder Arbeitnehmer einen hochwertigen Tombolagewinn, besteht kein sachlicher Zusammenhang mehr zur Betriebsveranstaltung. Vielmehr wird der Tombolagewinn nur „bei Gelegenheit” der Betriebsveranstaltung überreicht.
[i]Keine Bindung an verbindliche AuskunftIm Streitfall erhielt jeder Arbeitnehmer bei einer Tombola auf der Betriebsveranstaltung Reisegutscheine im Wert von 11.000 bis 52.000 DM. Die Arbeitgeberin hatte sich zwar durch eine verbindliche Auskunft im Sinne von § 89 Abs. 2 AO vorab zusichern lassen, dass eine Pauschalversteuerung möglich sei. A...