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IWB Nr. 3 vom Seite 82

Das neue DBA Oman von 2012

Klare Verbesserung für in Oman erzielte Einkünfte – Gleichziehen mit den VAE und Kuwait

Christian Hensel

Das Schließen von Lücken im deutschen DBA-Netz ist weiterhin ein Schwerpunkt des Bundesfinanzministeriums. Mit dem Sultanat Oman wurde nach rund zehnjährigen Verhandlungen erstmalig ein DBA unterzeichnet. Deutschland als Exportland hat u. a. ein massives Interesse an einem Freihandelsabkommen der EU mit dem Golfkooperationsrat, über das seit Längerem verhandelt wird. Dem Golfkooperationsrat gehören bis auf Jemen alle Staaten der Arabischen Halbinsel an: Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Kuwait, Oman und Bahrain. Auf diese Länder entfällt etwa die Hälfte des gesamten Handels der EU mit arabischen Staaten. Umgekehrt ist die EU für die Länder des Golfkooperationsrats Handelspartner Nummer eins. Das DBA soll Rechtssicherheit für diesbezügliche Investitionen schaffen.

I. Anwendungszeitpunkt und Aufbau

[i]Anwendung voraussichtlich ab 2014 Das neue Abkommen mit Oman wurde am unterzeichnet und wird frühestens ab dem anzuwenden sein. Eine Rückwirkung bis 1985 ist lediglich für Einkünfte aus internationalem Verkehr vorgesehen.

[i]Struktur und Inhalt folgen dem OECD-MA von 2005 Das DBA Oman entspricht in Aufbau und Funktion im Wesentlichen dem OECD-Musterabkommen von 2005. Dem folgend, regeln die Art. 1 bis 5 des DBA Oman den Geltungsbereich des Vertragswerks ...