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IWB 3/2013 S. 76

Spanien | Verbot von Bargeldgeschäften und DBA mit Deutschland in Kraft getreten

[i]Gesetz zur Vermeidung des Steuerbetrugs (Spanisch) unter http://www.boe.es/boe/dias/2012/10/30/pdfs/BOE-A-2012-13416.pdfSeit dem dürfen in Spanien Bargeldgeschäfte grundsätzlich nur noch bis zu einem Betrag von 2.500 € durchgeführt werden (vgl. Ley 7/2012 vom ). Ausnahmen gelten für natürliche Personen als Käufer, die nicht in Spanien steuerpflichtig sind, wenn das Geschäft rein privat veranlasst ist (dann maximal 15.000 €). Quittungen für alle Bargeldgeschäfte in Spanien sind fünf Jahre aufzubewahren. Verstöße sind für den Zahlenden und den Zahlungsempfänger sanktioniert mit 25 % des bar hingegebenen Betrags ohne Anrechnung der Freigrenzen. Die Strafzahlung kann entfallen, wenn die verbotene Barzahlung binnen drei Monaten der zuständigen Steuerbehörde unter Nennung des Namens und der Zustelladresse angezeigt wird. Zeigen ...