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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Ehegatten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAE-28836Für den Fall, dass kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist, könnte der Eindruck entstehen, dass sämtliche Rechtsstreitigkeiten zur Behandlung des Arbeitszimmers beseitigt worden sind. Dem ist jedoch nicht so. Denn gerade zu der Frage, ob der Höchstbetrag bei Ehegatten objekt- oder personenbezogen aufzuteilen ist, ist [i]Bleschick, NWB 1/2012 S. 16; Nolte, NWB 24/2011 S. 2039derzeit ein Revisionsverfahren beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 53/12 NWB EAAAE-25640 anhängig.
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Aufwendungen für ein Arbeitzimmer
[i]Grds. gilt AbzugsverbotFür Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung gilt grds. ein Abzugsverbot. Für den Fall, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können die entstandenen Aufwendungen zumindest im Rahmen des Höchstbetrags von 1.250 € berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 EStG). Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom (BStBl 2011 I S. 195, Tz. 6) Stellung genommen, welche Aufwendungen im Einzelnen abziehbar sind, soweit sie auf das häusliche Arbeitszimmer entfallen. Während die Kosten für die Ausstattung das Schicksal der Aufwendungen für das Arbeitszimmer teilen, fallen Aufwendungen für typische Arbeitsmitt...