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Bundestag beschließt Stärkung des Ehrenamts
[i]Beyme, NWB 50/2012 S. 4088; o. V., NWB 40/2012 S. 3227; NWB online-Nachricht vom 25. 1. 2013Der Bundestag hat am die wortgleichen Gesetzentwürfe von CDU/CSU und FDP (BT-Drucks. 17/11316) sowie der Bundesregierung (BT-Drucks. 17/11632, 17/12037) zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts zusammengeführt und in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 17/12123) beschlossen. Das Gesetz heißt nun Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts.
Damit wird die sog. Übungsleiterpauschale im Einkommensteuerrecht von 2.100 € auf 2.400 € jährlich angehoben. Auch die Ehrenamtspauschale wird von 500 € auf 720 € (60 € monatlich) erhöht. Diese Einnahmen unterliegen ebenfalls weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Das Gesetz tritt rückwirkend zum in Kraft.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Er wird sich voraussichtlich im März damit befassen.