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Einkommensteuer | Zur Anerkennung eines Pachtvertrags zwischen Eheleuten
Eine Umwandlung (Novation) der Pachtverbindlichkeiten in ein Darlehen kann nach dem grds. nur dann angenommen werden, wenn der Schuldner in dem betreffenden Zeitpunkt zur Zahlung des Betrags in der Lage gewesen wäre, er also nicht zahlungsunfähig war. Im Urteilsfall war streitig, ob ein Hotelpachtvertrag zwischen der Klägerin und ihrem Ehemann steuerlich anzuerkennen ist. Die Klägerin hatte den vereinbarten Pachtzins in den Streitjahren nicht mehr vollständig auf das Konto ihres Ehemanns überwiesen, so dass im betreffenden Zeitraum insgesamt (zunächst) knapp 340.000 € offen blieben. Hierzu führte das Gericht aus, dass die Voraussetzungen einer Schuldumwandlung nicht vorlagen, da die behauptete „Umwandlung” insbesondere im Interesse der Klägerin als Schul...