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FG München Urteil v. - 5 K 1116/11

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

Doppelte Haushaltsführung bei alleinstehendem Arbeitnehmer

Leitsatz

Ein allein stehender Arbeitnehmer hat seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr am Heimatort, wenn er zwar etliche Bezugspunkte zum Wohnort der Eltern hat, da die Eltern dort leben und dort u. a. Ärzte zu Vorsorgeuntersuchungen aufgesucht werden, er Aufwendungen für den Bezug einer dortigen Tageszeitung getragen und sich bei einem dort ansässigen Verein engagiert hat, er aber nicht angibt, welcher Zeitaufwand mit diesem Engagement jedoch konkret verbunden war und welche sozialen Kontakte er dort wann und mit wem unterhalten hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
StBW 2013 S. 153 Nr. 4
PAAAE-28801

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