Doppelte Haushaltsführung bei alleinstehendem
Arbeitnehmer
Leitsatz
Ein allein stehender Arbeitnehmer hat
seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr am Heimatort, wenn er zwar etliche
Bezugspunkte zum Wohnort der Eltern hat, da die Eltern dort leben und dort u.
a. Ärzte zu Vorsorgeuntersuchungen aufgesucht werden, er Aufwendungen für den
Bezug einer dortigen Tageszeitung getragen und sich bei einem dort ansässigen
Verein engagiert hat, er aber nicht angibt, welcher Zeitaufwand mit diesem
Engagement jedoch konkret verbunden war und welche sozialen Kontakte er dort
wann und mit wem unterhalten hat.
Tatbestand
Fundstelle(n): StBW 2013 S. 153 Nr. 4 PAAAE-28801
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