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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 3663/11 EFG 2013 S. 375 Nr. 5

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3b, AsylbLG § 5, AufenthG § 25 Abs. 5

Kindergeldanspruch eines „berechtigt erwerbstätigen” Asylbewerbers

Leitsatz

1. Eine „berechtigte Erwerbstätigkeit” i. S. d. § 62 Abs. 2 Nr. 3b EStG liegt vor, wenn ein Asylbewerber eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG besitzt und für gemeinnützige Arbeiten unter den Beschränkungen des § 5 AsylbLG eingesetzt wird, wenn der Asylbewerber stetig zum Dienst erschienen ist und in den Arbeitsalbauf integriert war.

2. Der Wortlaut des § 62 Abs. 2 Nr. 3b EStG stellt keine Anforderungen an Art und Umfang der Tätigkeit.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 375 Nr. 5
EStB 2013 S. 189 Nr. 5
TAAAE-28788

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