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Abgrenzung von Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung bei Vermögensanlage in auf dem Zweitmarkt erworbene Lebensversicherungen
Erwirbt eine Anlagegesellschaft auf dem US-amerikanischen Zweitmarkt „gebrauchte” Lebensversicherungen, um die Versicherungssummen bei Fälligkeit einzuziehen, ergibt sich ein ausreichendes Indiz für die Qualifikation der Tätigkeit als Gewerbebetrieb weder allein aus dem Anlagevolumen oder dem Umfang der getätigten Rechtsgeschäfte noch aus der Einschaltung eines Vermittlers (Bezug: § 15 Abs. 2 EStG).
Der Erwerb „gebrauchter” Lebensversicherungen auf dem US-amerikanischen Sekundärmarkt durch Anlagegesellschaften ist nach Auffassung der Finanzverwaltung (z. B. , S 2240 - 176 - StO 221 NWB HAAAB-24449, StuB 2004 S. 788 NWB EAAAB-62394) ertragsteuerlich als gewerbliche und nicht als vermögensverwaltende Tätigkeit zu qualifizi...