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Umsatzsteuer | Abgrenzung zwischen Entgelt eines Dritten und „echtem” Zuschuss
Gemäß dem ist die dem Ausführer auf seinen Antrag ausgezahlte Ausfuhrerstattung nach der VO Nr. 1255/1999 kein Entgelt eines Dritten nach § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG.
Zuschüsse aus öffentlichen Kassen können im Einzelfall nicht umsatzsteuerbar oder – wenn sie im Interesse des Leistungsempfängers gewährt werden – entgeltauffüllend sein. Die im Urteilsfall zu beurteilenden Ausfuhrerstattungen der EU für Milchprodukte sind schon deshalb für den Zuschussberechtigten kein Entgelt, weil sie nicht an [i]infoCenter „Umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen” NWB RAAAA-41732 dessen Umsätzen anknüpfen, sondern an die „körperlichen” Ausfuhren. Der BFH hat die Sache gleichwohl zurückverwiesen, weil das Finanzgericht klären muss, ob die Zuschüsse originär den Zwischenhändlern, die die Kunden des Klägers sind, zustehen. Für diesen Fall geh...