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Einkommensteuer | Anscheinsbeweis und 1 %-Regelung bei privater Dienstwagennutzung
Nach dem ist der Beweis des ersten Anscheins, der für eine private Nutzung betrieblicher Pkw spricht, entkräftet, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind.
Der Anscheinsbeweis kann also allein durch den Hinweis darauf widerlegt werden, dass ein „in etwa gleichwertiges” Fahrzeug im Privatvermögen zur Verfügung steht. Der BFH fordert also nicht einen identischen Privat-Pkw und erleichtert damit die Widerlegung des Anscheinsbeweises in allen Fällen, in denen das ehemals betriebliche Fahrzeug zugunsten eines neuangeschafften betrieblichen Pkw ins Privatvermögen übernommen wurde. So könnte es auch im Streitfall gewesen sein, denn der Por...