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Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Referentenentwurf zur Erweiterung der Großelternzeit und zur Modernisierung der Elternzeit
Am hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Referentenentwurf, der Änderungen zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beinhaltet, vorgelegt. Die gesetzliche Novellierung sieht die Ausweitung der Großelternzeit und weitere Flexibilisierungen vor, um den Eltern die Vereinbarkeit des Berufs mit familiären Fürsorgepflichten zu erleichtern. Dazu zählen die flexiblere spätere Inanspruchnahme der Elternzeit, die Erleichterung der Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen während der Elternzeit, ein größeres Mitspracherecht hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit sowie die erleichterte Durchsetzung des Teilzeitanspruchs in Elternzeit. Der nachfolgende Überblick gibt eine erste Orientierung über die beabsichtigten Änderungen, die nach dem Willen des Gesetzgebers am in Kraft treten sollen. Des Weiteren wird aufgezeigt, welche praktischen Konsequenzen sich aus der Gesetzesnovellierung ergeben. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Arbeitgeber, der sich nunmehr weitergehenden Ansprüchen seiner elterngeldberechtigten Beschäftigten gegenüber sieht.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der...