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Bei Müllers hat´s gebrannt, brannt, brannt, ...
Dass (hochprozentiger) Alkohol wärmt und etwa genutzt werden kann, wenn man stark friert, ist ja eine alte – wenn auch umstrittene – „Volksweisheit”. Ebenso steigert ein Feuer bei klirrender Kälte das Wohlbefinden. Ob der Müller nun Schnaps brennt, oder bei ihm ein Feuer lodert; diese Steuern erwärmen auch bei Schnee und Eis das Herz:
Branntweinsteuer
Geregelt
wurde die Besteuerung des Branntweins ursprünglich im Gesetz über das
Branntweinmonopol (BranntwMonG) vom . Dieses regelte auch
das im Jahr 1918 von Kaiser Wilhelm II errichtete Branntweinmonopol; welches
nunmehr ein Auslaufmodell (Brandweinmonopolabschaffungsgesetz) ist. Die
Bundesregierung folgt damit einer EU-Vorgabe und schickt mit dem vorliegenden
Gesetzesentwurf das Alkoholsteuergesetz als Anschlussregelung ins Rennen.
Die Brennereien großer landwirtschaftlicher Betriebe werden nur noch bis Ende
2013 vom Bund subventioniert. Für Klein- und Obstbrennereien endet das
Brandweinmonopol nach einer Übergangsfrist erst zum .
Das seit über 100 Jahren bestehende Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen wurde hingegen aus ökologischen und kulturellen Beweggründen (Pflege der Kulturlandschaften; Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobstwiesen) in den Entwurf des neuen...