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KSR Nr. 2 vom Seite 7

Leistungen an abgetretene Rückdeckungsversicherung

Rechtsanspruch des Arbeitnehmers führt zur Qualifikation als Arbeitslohn

Lukas Hilbert

Im komplexen Gefüge der betrieblichen Altersversorgung ist der gewählte Durchführungsweg entscheidend für die steuerrechtliche Behandlung. Werden jedoch an gegebenen Vertragsverhältnissen – etwa durch die Abtretung von Ansprüchen – Änderungen vorgenommen, können sich daraufhin auch der Durchführungsweg und damit die Besteuerungsfolgen wandeln. Hierzu hat der BFH nun entschieden, wie Leistungen des Arbeitgebers zu beurteilen sind, die dieser an eine Rückdeckungsversicherung erbringt, nachdem er die Anspruchsberechtigung aus dem fraglichen Versicherungsvertrag zuvor vollständig an den Arbeitnehmer abgetreten hat.

Abtretung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Seinen Ursprung nahm der Fall des besprochenen Verfahrens VI R 11/11 (Streitjahr 1992) sowie des insoweit inhaltsgleichen Parallel-Urteils VI R 10/11, nv (Streitjahr 1991), bereits vor vielen Jahren. Dem Kläger war im Rahmen seiner nichtselbständigen Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer eine Alters- und Berufsunfähigkeitsrente zugesagt worden. Zu deren Sicherung und Finanzierung hatte die Arbeitgeberin eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, an die sie jährlich hohe Prämien entrichtete. Für de...