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BMF 12.12.2012 IV D 2 - S 7112/11/10001, BBK 3/2013 S. 97

Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zur Abgrenzung Werklieferung von Werkleistung bei Reparaturen

Das BMF nimmt in seinem Schreiben vom Stellung zur umsatzsteuerlichen Abgrenzung zwischen einer Werklieferung und Werkleistung bei der Reparatur beweglicher Gegenstände wie z. B. Pkw. Danach gilt:

  • Grundsätzlich [i]Sicht des Durchschnittsverbrauchers maßgeblichkommt es für die Abgrenzung auf die Sicht des Durchschnittsverbrauchers an. Entscheidend ist damit, ob die charakteristischen Merkmale einer Lieferung oder aber einer sonstigen Leistung überwiegen.

  • Ist [i]Nichtbeanstandung: Werklieferung bei Materialkosten von mehr als 50 %danach eine zweifelsfreie Entscheidung nicht möglich, greift eine Nichtbeanstandungsregelung: Eine Werklieferung kann angenommen werden, wenn der Entgeltanteil für das bei der Reparatur verwendete Material mehr als 50 % des gesamten Reparaturentgelts ausmacht.

Diese [i]Gültig für Umsätze ab 2013Grundsätze werden in einem neuen Absatz 5 in Abschnitt 3.8 UStAE aufgenommen und gelten für Umsätze, di...