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BMF 13.12.2012 IV C 6 – S 2176/07/10007, BBK 3/2013 S. 95

Steuerrecht | BMF-Schreiben zu Nur-Pensionszusagen

Nach dem darf eine Kapitalgesellschaft im Fall einer sog. Nur-Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer keine Pensionsrückstellung bilden. Eine Ausnahme besteht nur im Fall einer ernsthaft vereinbarten Entgeltumwandlung. Das BMF begründet seine Auffassung mit einer Überversorgung. Denn wenn der [i]Nur-Pensionszusage führt zu ÜberversorgungGesellschafter-Geschäftsführer kein laufendes Gehalt, sondern nur eine Pensionszusage erhält, übersteigt die Summe der Anwartschaften aus der Pensionszusage und aus der gesetzlichen Rentenanwartschaft 75 % des laufenden Gehalts, das Null beträgt.

Hinweis:

Das [i]BMF folgt BFHBMF folgt damit der Rechtsprechung des BFH und gibt seine bisherige Auffassung auf. Die Konsequenz ist: Es kann keine gewinnmindernde Pensionsrückstellung im Sinne von § 6a EStG ...