Ihre Sanierungsberatung ...
… wird seit dem durch die neuen Vorschriften des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen – kurz: ESUG – beeinflusst. Das Gesetz hat zum Ziel, Unternehmen frühzeitig und erfolgreich zu sanieren. Über die Neuregelungen und ihre Auswirkungen für Ihre Beratungspraxis haben wir in NWB-BB bereits mehrfach berichtet.
Ein erster Erfahrungsbericht zum ESUG
Nachdem nun einige Monate seit Inkrafttreten des Gesetzes vergangen sind, können wir ein positives Zwischenfazit ziehen: Das ESUG wird mittlerweile von der Praxis sehr gut angenommen. So sahen nach einer Studie von Roland Berger Strategy Consultants/Noerr/Noerr Consulting knapp 40 % der Befragten die Erwartung erfüllt, dass Liquidationen seltener nötig sind – dies kann als wesentlicher Erfolg der ESUG-Reformen betrachtet werden. Am häufigsten kritisiert wurde dabei jedoch noch das Schutzschirmverfahren.
Dass Sie diese Kritik jedoch nicht von der Durchführung des Schutzschirmverfahrens abhalten sollte, belegt Kühne in seinem Beitrag ab S. 40. Aus den Erfahrungen eines der ersten Schutzschirmverfahren in Deutschland nennt er die 10 wesentlichen „weichen” Erfolgsfaktoren für das Schutzschirmverfahren. Eine gründliche Vorbereitung, eine straffe Durchführung und eine gute Einbindung der Gläubigergruppen stehen dabei stellvertretend für weitere Faktoren, die zu einer letztlich erfolgreichen Sanierung führen können.
Neues Berechnungsprogramm: Betriebsabrechnungsbogen im Handel
Kalkulationen im Handel lassen sich i. d. R. nicht mit den gängigen Kalkulationsarbeitshilfen durchführen, da sich diese meistens auf die Anwendung in Industriebetrieben beziehen. Erichsen stellt ab S. 45 einen modifizierten Betriebsabrechnungsbogen (BAB) vor, der die speziellen Gegebenheiten des Handels berücksichtigt. Das Excel-Berechnungsprogramm steht Ihnen kostenlos in der NWB Datenbank unter NWB QAAAE-26271 zur Verfügung. Sie können damit
sowohl eine Vorwärtsrechnung im Sinne einer Angebotskalkulation (Zu welchem Preis soll das Produkt einem Kunden angeboten werden?) als auch
eine Rückrechnung bei gegebenen Marktpreisen (Wie hoch darf der Bezugspreis eines Artikels höchstens ausfallen, wenn mit dem Preis die Kosten gedeckt und der gewünschte Gewinn erzielt werden soll?) vornehmen.
Es eignet sich insbesondere für kleinere und mittelständische Händler unabhängig von deren Branchenzugehörigkeit.
Beste Grüße
Heiko Lucius
Fundstelle(n):
NWB-BB 2/2013 Seite 33
NWB HAAAE-27716