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Unterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle
Unterhaltspflichtige dürfen ab diesem Jahr mehr von ihrem Geld behalten – dies ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Die wesentliche Änderung betrifft den Selbstbehalt: Ein unterhaltspflichtiger Erwerbstätiger darf seit Anfang des Jahres statt 950 € jetzt 1.000 € behalten, für nicht Erwerbstätige erhöht sich der Satz von 770 € auf 800 €.
Nachfolgend erhalten Sie die neuen Regelsätze im Überblick:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Unterhaltspflicht
gegenüber | Selbstbehalt
bisher | Selbstbehalt ab
2013 |
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und
allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig | 950 € | 1.000 € |
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und
allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig |