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NWB BB 2/2013 S. 39

Erleichterung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung in Europa

Am wurde die Reform der Brüssel-I-Verordnung durch die EU-Justizminister beschlossen. Forderungen können durch die Verordnung in Europa erleichtert vollstreckt werden. Ein deutsches Urteil muss nicht erst vollstreckbar erklärt werden, bevor aus ihm vollstreckt werden kann. Die Forderungsdurchsetzung kann somit schneller und kostengünstiger erfolgen.

Die Verordnung sieht außerdem eine Änderung des Rechtsschutzes bei einer bevorstehenden Vollstreckung vor. Arbeitnehmer und Verbraucher werden dadurch bei Rechtsstreitigkeiten mit ausländischen Unternehmen besser geschützt. Ansprüche aufgrund im Ausland bestellter Waren können zukünftig vom Verbraucher wahlweise vor dem deutschen oder dem ausländischen Gericht geltend gemacht werden.

Die Bestimmungen zur Gerichtsstandsverein...