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SteuerStud Nr. 2 vom Seite 94

Grundzüge des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts – Teil I

Einführung in das europäische Zollrecht

Dr. Christian Salder und Hendrik Menzel

Der vorliegende Beitrag ist der erste von drei Beiträgen zu den Grundzügen des europäischen Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sowie der Einfuhrumsatzsteuer. Die Beiträge richten sich in erster Linie an Kandidaten, die sich in der Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen befinden. Gemäß § 37 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 StBerG gehören die Verbrauchsteuern sowie die Grundzüge des Zollrechts zum Prüfungsgebiet der Steuerberaterprüfung. Auch die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG). In den vergangenen Jahren waren diese Gebiete insbesondere Gegenstand der mündlichen Prüfungen. Der erste Teil der Reihe enthält eine Einführung in das europäische Zollrecht. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Einfuhrumsatzsteuer. Der dritte und letzte Teil geht näher auf die Verbrauchsteuern ein.

I. Allgemeines

Nach § 3 Abs. 3 AO ist der Zoll eine Steuer im Sinne der AO. Eine darüber hinausgehende Legaldefinition sieht das Gesetz nicht vor. Grundsätzlich bezeichnet der Begriff Zoll Abgaben im grenzüberschreitenden Warenverkehr, die an den Eingang einer Ware in einen Wirtschaftskreislauf (Einfuhrzoll) oder an das Verlassen eines Wirtschaftskreislaufs (Ausfuhrzoll) anknüpfen, ohne dass inländische Waren die gleiche Bel...