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FG München  v. - 14 K 430/12

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Darlegungs- und Feststellungslast als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

Leitsatz

Die Darlegungs- und Feststellungslast wird nicht genügt, wenn nicht nachgewiesen wird, dass die der Abrechnung zugrunde liegenden Leistungen tatsächlich erbracht worden sind. Da der Kläger im Streitfall weder über das erforderliche Computerprogramm, das zum Betrieb der Software erforderlich ist, sowie über eine Demoversion des Buchführungsprogramms verfügte, ist kein Anhaltspunkt ersichtlich, dass die Module „Kanzleistart” und „Stammdatenverwaltung” tatsächlich existieren. Ein Alleinvertretungsrecht an diesen Modulen kann daher auch nicht übertragen werden. Da eine Leistungserbringung nicht stattgefunden hat, kommt der beantragte Vorsteuerabzug nicht in Betracht

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAE-27342

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