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IWB Nr. 2 vom Seite 41

Die finalen US-Cost Sharing Regulations

Dr. Stephan Rasch, Anna-Katharina Jann und Katharina Meyer-Krahmer

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 65Konzerne organisieren ihre grenzüberschreitenden Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten häufig über sog. Cost Sharing Agreements (CSA). Darin vereinbaren verbundene Gesellschaften, die Kosten und Risiken im Zusammenhang mit der gemeinsamen Entwicklung eines immateriellen Wirtschaftsguts gemäß dem relativen Nutzen, den sie jeweils aus dessen Verwertung ziehen, untereinander aufzuteilen. Im Anschluss kann keiner der Pool-Teilnehmer eine zusätzliche Kompensation verlangen. Folgerichtig stehen solche Kostenumlagevereinbarungen im Fokus der Finanzbehörden. Die oberste US-amerikanische Steuerbehörde IRS hatte 2009 vorläufige Vorschriften für diesen Bereich erlassen. Sie wurden am leicht modifiziert, um zusätzliche Beispiele ergänzt und endgültig beschlossen (Final Regulations).

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Wesentliche Änderungen durch die Final Regulations

[i]Detaillierte Vorgaben und Beispiele für fremdübliche EntwicklungskostenDie Änderungen der finalen US-Verwaltungsgrundsätze gegenüber den Temporary Regulations von 2009 zielen vor allem auf die Bestimmung fremdüblicher Ausgleichszahlungen und die Klärung technischer Fragen. Denn im Rahmen eines CSA werden zwei Arten von Transaktionen d...