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Keine Teilwertabschreibung wegen Unverzinslichkeit einer Forderung
Die auf der Unverzinslichkeit einer im Anlagevermögen gehaltenen Forderung (hier: Darlehensforderung gegen eine Tochtergesellschaft) beruhende Teilwertminderung ist keine voraussichtlich dauernde Wertminderung und rechtfertigt deshalb keine Teilwertabschreibung (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, Nr. 2 Satz 2 EStG).S. 70
Die für eine Teilwertabschreibung auf eine Forderung nötige „voraussichtlich dauernde Wertminderung” ist nicht gegeben, wenn der Inhaber der Forderung die gesicherte Aussicht hat, zum Fälligkeitszeitpunkt den Nominalwert der Forderung zu erhalten. Eine Teilwertabschreibung auf eine unverzinsliche Forderung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn bereits bei Gewährung des unverzinslichen Darlehens feststeht, dass das Darlehensgeschäft j...