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Gewerbesteuerausweis bei AG & atypisch Still
I. Sachverhalt
Die Immo AG ist vor einigen Jahren zur Vermarktung eines Immobilienportfolios gegenüber Kleinanlegern gegründet worden. Aus steuerlichen Gründen haben die Kleinanleger keine Anteile gezeichnet, sondern atypisch stille Beteiligungen. Das Ergebnis der AG steht zu 99 % den atypischen Gesellschaftern zu. Für das laufende Geschäftsjahr ergibt sich bei einem KSt-Satz von 15 % und einem GewSt-Satz von 20 % folgende vorläufige GuV:
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Operatives Ergebnis | 1.000,0 |
Zinsähnlicher Aufwand | -792,0 |
Ergebnis vor Steuern | 208,0 |
GewSt | -200,0 |
KSt | -1,5 |
Jahresüberschuss | 6,5 |
Der zinsähnliche Aufwand ermittelt sich dabei wie folgt:
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Anteil der Stillen am operativen Ergebnis | 990 |
20 % GewSt darauf | -198 |
Gewinnanteil Stille | 792 |
An der GuV stört die AG die hohe, annähernd 100 % betragende Steuerquote.
II. Fragestellung
Welche alternative GuV-Ausweismöglichkeit besteht?
III. Lösungshinweise
1. Gewerbesteuerliche Besonderheiten
Bei der Gewerbebesteuerung der AG & atypisch Still bestehen folgende Besonderheiten :
Sachlich ist die AG & atypisch Still gewerbesteuerpflichtig.
Persönlich steuerpflichtig ist jedoch die AG, da nur sie einen Gewebebetrieb unterhält, im Übrigen einer Steuerschuldner...